Rechtsprechung
   BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52492
BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19 (https://dejure.org/2019,52492)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19 (https://dejure.org/2019,52492)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2019 - 9 W (pat) 11/19 (https://dejure.org/2019,52492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Dieses Merkmal ist den ursprünglichen Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, was aber erforderlich wäre (vgl. BGH, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Die Prüfung der Patentfähigkeit erfordert regelmäßig eine Auslegung des Patentanspruchs, bei der dessen Sinngehalt in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Dieses Merkmal ist den ursprünglichen Unterlagen nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, was aber erforderlich wäre (vgl. BGH, GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Die abhängigen Unteransprüche 2 bis 12 fallen im Rahmen der Antragsgesamtheit (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Darüber hinaus darf allein aus Ausführungsbeispielen nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei der Fachmann auch die Beschreibung und Zeichnung heranzuziehen hat (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren).
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Mit der Verkündung der Zurückweisung der Beschwerde wird die hilfsweise beantragte Teilung der Anmeldung wirksam (vgl. auch BGH, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren; BPatG, Teilbeschluss vom 20. August 1999 - 17 W (pat) 6/97 -, BPatGE 41, 217-231).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Die abhängigen Unteransprüche 2 bis 12 fallen im Rahmen der Antragsgesamtheit (vgl. BGH, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät).
  • BPatG, 07.09.2000 - 17 W (pat) 6/97
    Auszug aus BPatG, 27.11.2019 - 9 W (pat) 11/19
    Mit der Verkündung der Zurückweisung der Beschwerde wird die hilfsweise beantragte Teilung der Anmeldung wirksam (vgl. auch BGH, GRUR 2019, 766 - Abstandsberechnungsverfahren; BPatG, Teilbeschluss vom 20. August 1999 - 17 W (pat) 6/97 -, BPatGE 41, 217-231).
  • BPatG, 28.06.2021 - 9 W (pat) 19/20
    Die hilfsweise erklärte Teilung wurde in der mündlichen Verhandlung am 27. November 2019 im Beschwerdeverfahren 9 W (pat) 11/19 vor dem Bundespatentgericht (BPatG) wirksam, nachdem die Beschwerde dort zurückgewiesen wurde.

    Neben den Druckschriften E1 und E4 befinden sich aus dem vorangehenden Beschwerdeverfahren 9 W (pat) 11/19 noch die Druckschriften E2 US 2010 / 0 031 594 A1 und die bereits in der Beschreibungseinleitung genannte Druckschrift E3 WO 2010 / 015 516 A2 im Verfahren.

    Nachdem die Prüfungsstelle für Klasse E04F der Beschwerde nicht abgeholfen hat, ist das Verfahren vor dem Bundespatentgericht anhängig geworden und hat das Gerichtsaktenzeichen 9 W (pat) 11/19 erhalten.

    Zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 27. November 2019 hat die Anmelderin die hilfsweise Teilung der Anmeldung erklärt, die mit der Zurückweisung der Beschwerde 9 W (pat) 11/19 wirksam und mit dem rechtzeitigen Einreichen der Teilungsunterlagen am 18. Februar 2020 und entsprechender Gebührenzahlung auch rechtswirksam geworden ist und das amtliche Aktenzeichen 10 2010 064 717.9 sowie das gerichtliche vorliegende Aktenzeichen 9 W (pat) 19/20 erhalten hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht